Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten des Wissenschaftsrates (2012)
(Auszug)
Ziel des „Paul-Klein-Zentrums für Immunintervention (PKZI)“ ist es, in einem vergleichenden Ansatz immunologische Prozesse bei malignen Erkrankungen einerseits und chronischen Infektionen andererseits zu erforschen. Die Bündelung der an den Instituten und Kliniken der Universitätsmedizin Mainz vorhandenen tumorbiologischen, immunologischen und infektiologischen Expertise ist sinnvoll, weil so Brückenschläge zwischen bisher weitgehend getrennt agierenden Bereichen der medizinischen Forschung strukturell unterstützt werden. Über diese fachliche Verknüpfung wird auch eine Integration der vorklinischen und der klinischen Forschung erreicht, die eine Voraussetzung für die angestrebte Umsetzung der Forschungsergebnisse in die medizinische Anwendung darstellt. Außerdem werden Großgeräte zu einer zentralen core facility zusammengeführt und tierexperimentelle Flächen vorgehalten. Insgesamt ist der Forschungsbau daher schlüssig begründet.
Die Fokussierung der Forschungsprogrammatik auf das Verständnis fehlregulierter Immunantwort wird nachvollziehbar damit begründet, dass sowohl immunologische Prozesse bei malignen Erkrankungen als auch bei chronischen Infektionen vom Immunsystem nicht adäquat geleistet werden und damit die Erkrankungen ermöglichen. Das Arbeitsprogramm, das vier Schwerpunkte vorsieht („Identifizierung und Charakterisierung von tumor- und pathogenspezifischen Zielstrukturen“, „Analyse und Modulation immunregulatorischer Netzwerke“, „Etablierung geeigneter Testsysteme und präklinischer Modelle“ und „Translation der Ergebnisse in die klinische Anwendung“), ist kohärent, nachvollziehbar und zielorientiert beschrieben. Im Forschungsbau sollen überwiegend vorklinische und klinische, zum Teil auch neu zu etablierende Arbeitsgruppen untergebracht werden. Um die interdisziplinären Brückenschläge zu unterstützen, wäre es wünschenswert auch Arbeitsgruppen der naturwissenschaftlichen Kooperationspartner im Forschungsbau unterzubringen. Positiv hervorzuheben ist die etablierte Kooperation mit dem MPI für Polymerforschung; dagegen hat die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit dem Institut für Molekulare Biologie der Universität Mainz nicht vollständig überzeugt und sollte vertieft werden. Durch die Kooperation mit einem ausgegründeten pharmazeutischen Unternehmen wird zusätzlich eine überzeugende Grundlage für die Entwicklung entsprechender Diagnostika und Arzneimittel gelegt.
Überwiegend sind die beteiligten Wissenschaftler gut bis sehr gut wissenschaftlich ausgewiesen, einige von ihnen herausragend. Das methodische Spektrum der beteiligten Wissenschaftler ist beachtlich und lässt eine erfolgreiche Durchführung des Arbeitsprogrammes erwarten. Ferner sind hochrangige Förderstrukturen, wie mehrere - zum Teil bereits ausgelaufene - Sonderforschungsbereiche, Beleg für die hohe Expertise der Antragsteller, die Nachfolgeinitiativen erwarten lassen. Immunologische Forschung ist an nahezu allen universitsmedizinischen Standorten Deutschlands etabliert, so dass es eines besonderen Nachweises zur Alleinstellung und überregionalen Bedeutung der Forschungsprogrammatik bedarf. Die Antragsteller begründen ausführlich und nachvollziehbar, dass sie durch die vergleichende Betrachtung immunologischer Abwehr bei Tumoren und chronischen Infektionen sowie die am Standort gelebte Einbindung der Translation wichtige Spezifika aufweisen. Der geplante Forschungsbau wird dazu beitragen, die Sichtbarkeit des Standorts auf diesem hochkompetitiven Feld zu stärken.
Die Universität hat das Forschungszentrum für Immunologie zu einem ihrer Exzellenzbereiche erklärt. Auch wurde in der Vergangenheit eine systematische Berufung ausgewiesener immunologische orientierter Wissenschaftler durchgeführt. Weitere Berufungen sind in Vorbereitung. Ein gemeinsames PhDProgramm mit anderen Fachbereichen (Biologie, Chemie, Pharmazie) lässt ebenfalls den Willen der Universität zur Stärkung interdisziplinärer Strukturen erkennen. Die Kriterien für die Begutachtung von Forschungsbauten sind erfüllt. Die beantragten Baukosten werden auf Grundlage der anzuwendenden Richtwerte im Einvernehmen zwischen Bund und Land wie beantragt auf 28.414 Tsd. Euro festgelegt. Die Ersteinrichtungskosten in Höhe von 3.388 Tsd. Euro werden ebenfalls anerkannt. Die Großgeräte mit Kosten in Höhe von 2.200 Tsd. Euro werden vorbehaltlich eines positiven Votums der DFG zur Förderung empfohlen. Der Förderungshöchstbetrag beträgt demzufolge 34.002 Tsd. Euro. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Kostenprüfung wird das Vorhaben ohne Einschränkungen als förderwürdig empfohlen.